Übernahme der Kosten

Die Kosten für die Reittherapiesitzungen sind privat zu zahlen. In Sonderfällen kann die Leistung von der Krankenkasse, der Pflegekasse, dem Sozialamt oder dem Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden.

 

In manchen Fällen können über die Pflegekasse nach §45b SGB XII die Reittherapiekosten abgerechnet. Reittherapie wird dann als niedrigschwelliges Betreuungsangebot bzw. als qualitätssichernde Betreuungsleistung angesehen. Hierfür ist im Vorfeld ein Pflegegutachten nötig.

 

Das Jugendamt übernimmt  die Kosten der Reittherapie, als Hilfe zu Erziehung, wenn ein Förderbedarf besteht und ein ärztliches Gutachten dies bestätigt.

 

Ebenso kann das Sozialamt im Rahmen der Widereingliederungshilfe die Kosten übernehmen.

 

Grundsätzlich ist das Therapeutische Reiten eine freiwillige Leistung der verschiedenen Kostenträger. Einem Antrag sollte möglichst eine ärztliche Verordnung, eine Stellungnahme/ Therapieverlaufsbericht von therapeutischer oder pädagogischer Seite, sowie das Ziel der Therapie mit einem Ausblick auf die Behandlung, beigefügt werden.

 

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